Unsere Leistungen sind reine Privatleistungen. Diese orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und werden u.a. bestimmt durch unsere spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung, individuellem Zeitaufwand und Service in unserer Praxis. Um unser Angebot transparent zu machen, möchten wir auf Folgendes im Vorfeld hinweisen:
Vor der Behandlung wird zwischen Patient und Therapeut (Philipp Frey) eine Honorarvereinbarung getroffen, welche die Bedingungen der Vertragspartner beinhaltet.
Private Versicherung
Sind Sie privat versichert und haben eine Überweisung eines Arztes oder eines Heilpraktikers, müssen Sie beachten, dass die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel nicht komplett übernehmen. Abhängig von Ihrem Versicherungs-Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben, wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag etc. Dies bitten wir Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen oder einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Beihilfestellen
Für Beihilfestellen gelten die gleichen Bedingungen wie für private Versicherungsträger. Der Erstattungsumfang der Beihilfestellen ist in der Regel bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch geringer als bei privaten Krankenversicherungen.
Bei der Gestaltung der Rechnungen bemühen wir uns, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Da dies in der Praxis jedoch leider nicht immer möglich ist, kann es unter Umständen sein, dass Teile einer Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ungeachtet eines etwaigen Erstattungsverhaltens der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
Eine physiotherapeutische Behandlung, die mit einer entsprechenden Diagnose auf Rezept erfolgt, ist als Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit sich ohne Rezept behandeln zu lassen. Dies erfolgt z.B. als Behandlung, Beratung und/oder Personal Training bei Beschwerden oder im Zuge Ihrer sportspezifischen Vorbereitung. Diese Leistungen fallen allerdings ebensowenig unter § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG wie Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung (beispielsweise Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i.S. des § 20 SGB V) und sind daher umsatzsteuerpflichtig.
Daher gelten für Behandlungen und Training ohne Rezept andere Preise inkl. MwSt.
Unsere Tarife entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Physiotherapie mit Rezept:
Heilmittel | Zeitaufwand | Beihilfe/Privat/Post B/Bahn | Selbstzahler |
Kombination aus KG/MT/KGG | Bis 60 Min | 80 € | 80 € |
Kombination aus KG/MT/KGG UND ein oder mehrere ergänzende(s) Heilmittel* | Bis 60 Min | Mind. 80 € , Höhe aktueller Beihilfesatz | 80 € |
KG | Bis 30 Min | 40 € | 40 € |
MT | Bis 30 Min | 40 € | 40 € |
KGG | Bis 30 Min | Aktueller Beihilfesatz | 40 € |
KG UND ergänzendes Heilmittel* | Bis 30 Min | Mind. 40 €, Höhe aktueller Beihilfesatz | 40 € |
MT UND ergänzendes Heilmittel* | Bis 30 Min | Mind. 40 €, Höhe aktueller Beihilfesatz | 40 € |
* ergänzende Heilmittel: Warmpackung (z.B. Fango Parrafin, Moor Parafin, Naturfango); Wärmetherapie, Heiße Rolle, Kältetherapie (z.B. Eisbeutel, Gelbeutel), Elektrotherapie, Traktion
Physiotherapie ohne Rezept
Terminart | Zeitaufwand | Selbstzahler |
Ersttermin | Bis 60 Min | 90 € inkl. Mwst. |
Folgetermin | Bis 60 Min | 90 € inkl. Mwst. |
Folgetermin | Bis 30 Min | 45 € inkl. Mwst. |
Personal Training | Bis 60 Min | 95 € inkl. Mwst. |
Taping ist eine Leistung, die im Normalfall nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede, die wir Sie bitten im Vorfeld einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.