Abrechnung – Physiotherapie

Unsere Leistungen sind reine Privatleistungen. Diese orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und werden u.a. bestimmt durch unsere spezifischen Qualifikationen, Berufserfahrung, individuellem Zeitaufwand und Service in unserer Praxis. Um unser Angebot transparent zu machen, möchten wir auf Folgendes im Vorfeld hinweisen:

Vor der Behandlung wird zwischen Patient und Therapeut (Philipp Frey) eine Honorarvereinbarung getroffen, welche die Bedingungen der Vertragspartner beinhaltet.

Private Versicherung

Sind Sie privat versichert und haben eine Überweisung eines Arztes oder eines Heilpraktikers, müssen Sie beachten, dass die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel nicht komplett übernehmen. Abhängig von Ihrem Versicherungs-Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben, wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag etc. Dies bitten wir Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen oder einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Beihilfestellen

Für Beihilfestellen gelten die gleichen Bedingungen wie für private Versicherungsträger. Der Erstattungsumfang  der Beihilfestellen ist in der Regel bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch geringer als bei privaten Krankenversicherungen.

Bei der Gestaltung der Rechnungen bemühen wir uns, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Da dies in der Praxis jedoch leider nicht immer möglich ist, kann es unter Umständen sein, dass Teile einer Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ungeachtet eines etwaigen Erstattungsverhaltens der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

Eine physiotherapeutische Behandlung, die mit einer entsprechenden Diagnose auf Rezept erfolgt, ist als Heilbehandlung gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit sich ohne Rezept behandeln zu lassen. Dies erfolgt z.B. als Behandlung, Beratung und/oder Personal Training bei Beschwerden oder im Zuge Ihrer sportspezifischen Vorbereitung. Diese Leistungen fallen allerdings ebensowenig unter § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG wie Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung (beispielsweise Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i.S. des § 20 SGB V) und sind daher umsatzsteuerpflichtig.

Daher gelten für Behandlungen und Training ohne Rezept andere Preise inkl. MwSt.

Unsere Tarife entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

 

Physiotherapie mit Rezept:

Heilmittel Zeitaufwand Beihilfe/Privat/Post B/Bahn Selbstzahler
Kombination aus KG/MT/KGG Bis 60 Min 80 € 80 €
Kombination aus KG/MT/KGG UND ein oder mehrere ergänzende(s) Heilmittel* Bis 60 Min Mind. 80 € , Höhe aktueller Beihilfesatz 80 €
KG Bis 30 Min 40 € 40 €
MT Bis 30 Min 40 € 40 €
KGG Bis 30 Min Aktueller Beihilfesatz 40 €
KG UND ergänzendes Heilmittel* Bis 30 Min Mind. 40 €, Höhe aktueller Beihilfesatz 40 €
MT UND ergänzendes Heilmittel* Bis 30 Min Mind. 40 €, Höhe aktueller Beihilfesatz 40 €

* ergänzende Heilmittel: Warmpackung (z.B. Fango Parrafin, Moor Parafin, Naturfango); Wärmetherapie, Heiße Rolle, Kältetherapie (z.B. Eisbeutel, Gelbeutel), Elektrotherapie, Traktion

Physiotherapie ohne Rezept

Terminart Zeitaufwand Selbstzahler
Ersttermin Bis 60 Min 90 € inkl. Mwst.
Folgetermin Bis 60 Min 90 € inkl. Mwst.
Folgetermin Bis 30 Min 45 € inkl. Mwst.
Personal Training Bis 60 Min 95 € inkl. Mwst.

Taping ist eine Leistung, die im Normalfall nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede, die wir Sie bitten im Vorfeld einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

Ihre Ansprechpartner

Philipp Frey

Inhaber OsteoMed Freiburg - Physiotherapie
(Sport-)Physiotherapeut