Abrechnung – Osteopathie

Osteopathie ist Heilkunde und in Deutschland per Gesetz ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Osteopathie ist immer eine Privatleistung und kann leider nicht direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Die Kosten entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Kosten Osteopathie

Private Versicherung

Sind Sie privat versichert, übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten in der Regel komplett. Sie brauchen in diesem Fall keine Überweisung eines Arztes oder Rezept.

Je nach Tarif kann es hier individuelle Bedingungen geben, wie z.B. Selbstbehalt, maximaler Erstattungsbetrag etc. Dies bitte ich Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.

Beihilfestellen

Die Landesbeihilfestellen übernehmen im Zuge ihrer Erstattungen für Heilpraktikerleistungen meine Rechnungen in der Regel komplett (Ausnahme: Saarland, Bremen).

Die Kostenerstattungen der Bundesbeihilfe liegen für gewöhnlich etwas unterhalb der Leistungserstattung der Landesbeihilfen.

Gesetzliche Versicherung

Sind Sie gesetzlich versichert, sind die Regelungen zur Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen sehr unterschiedlich. Auf www.osteokompass.de finden Sie eine gute Übersicht über die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Kassen.

Einige Krankenkassen verlangen im Voraus eine „formlose ärztliche Bescheinigung“ (nicht: Rezept) vom Hausarzt oder Orthopäden, in der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird.

Ich empfehle Ihnen, sich im Vorfeld der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen zu erkundigen.


Bei der Gestaltung der Rechnungen geben wir uns große Mühe, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung für eine optimale Kostenerstattung gerecht zu werden. Da dies in der Praxis jedoch leider nicht immer möglich ist, kann es unter Umständen sein, dass Teile einer Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ungeachtet eines etwaigen Erstattungsverhaltens der Krankenversicherung oder Beihilfestelle in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.

Ihre Ansprechpartner

Niklas Ehmann

Inhaber OsteoMed Freiburg
Osteopath D.O., B.Sc(hons)Ost., Heilpraktiker